Wie der Landtagsabgeordnete Lothar Rommelfanger mitteilt, können sich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste für die Corona-Schutzimpfung registrieren. Wer im Rahmen der ambulanten Pflege regelmäßig Kontakt mit älteren oder pflegebedürftigen Menschen hat, gehört nach der Bundesimpfverordnung damit ebenso wie Pflegekräfte in stationären Einrichtungen zur Gruppe der Personen mit der höchsten Impfpriorität. Auch ambulante Pflegerinnen und Pfleger sind damit berechtigt, sich über die Impfhotline des Landes oder die Online-Registrierung zur Corona-Schutzimpfung anzumelden und einen Impftermin zu vereinbaren. „Die Corona-Schutzimpfung in den landeseigenen Impfzentren, in den Krankenhäusern sowie durch die mobilen Teams in den Alten- und Pflegeeinrichtungen ist bisher gut angelaufen. Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen müssen auch Pflegende und Pflegebedürftige… Read More
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